Für Gläubiger im Verfahren I.O. LEISURE GmbH
Mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Wuppertal  vom 20. November 2009 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.LEISURE GmbH, Schönebecker Straße 27, 42283 Wuppertal eröffnet und Rechtsanwalt Holger Harzig von der Kanzlei Schultze & Braun zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb wurde mit Verfahrenseröffnung endgültig eingestellt. Der Verkauf von Erlebnisgutscheinen wurde bereits seit dem 28. Oktober 2009 eingestellt.

Kunden, die vor diesem Zeitpunkt auf den Internetseiten:
Luftsport.de; Luftsportfreunde.de; Erlebnisdach.de; OneTowFun.de; Tauschenfreunde.de etc.
Erlebnisgutscheine erworben haben und diese noch nicht eingelöst haben, sind potentielle Gläubiger in dem Insolvenzverfahren der I.O.LEISURE GmbH, da diese unter den zuvor genannten Internetseiten ihre angebotenen Events, wie z.B. Ballonfahrt, Fallschirmsprung etc. „verkauft“ hat.

Mit Datum vom 1. Dezember 2009 wurden mehrere Tausende von der Schuldnerin benannte, potentielle Gläubiger angeschrieben und ihnen die Möglichkeit zur  Anmeldung ihrer Forderungen gegeben.

Die Gläubiger wurden weiterhin darauf hingewiesen, dass in dem vorliegenden Verfahren derzeit so wenig Geld vorhanden ist, dass die Gläubiger bei normalen Verfahrensverlauf nicht mit einer Auszahlung auf die von ihnen an- bzw. bezahlten Beträge rechnen können.

Weiterhin wurden die Gläubiger informiert, dass eine Anmeldung nur durch den Besteller des Gutscheins unter  Vorlage des Gutscheins und des Abbuchungs- bzw. Zahlungsbeleges erfolgen kann.