Unternehmenstransaktionen erfordern eine sorgfältige Bestandsaufnahme
und eine realistische Risikoanalyse der arbeitsrechtlichen Vereinbarung
und geltenden Regelungen im Vorfeld der Transaktion. Hier gilt es, eine
sorgfältige Bestandsaufnahme durchzuführen und eine realistische
Risikoanalyse durchzuführen. Diese umfasst "Stolpersteine" aus
Regelungen in Betriebsvereinbarungen, in Arbeits- und Tarifverträgen
oder etwaige durch betriebliche Übung geschaffene Arbeitnehmerrechte
wie z.B. Sondervergütungen, Urlaubsregelungen oder Zeitkonten sowie
Pensionsregelungen. Die Risikoanalyse kann sowohl als zusätzliche
Grundlage der Kaufentscheidung dienen, als auch in die
Kaufpreisverhandlungen einführen oder hiernach bereits präventive
Maßnahmen eingeleitet werden. Der potentielle Erwerber kann auf ein
gemischtes Team von Rechtsanwälten und Personalfachleuten
zurückgreifen, welches die Prüfung vor Ort durchführt und kurzfristig
die Risikoanalyse mit einhergehenden Lösungsvorschlägen erstellt.
Dieses Team steht dem Erwerber auch für weitergehende Schritte bei
Verhandlungen und Folgemaßnahmen zur Verfügung. Für den Verkäufer von
Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen kann spiegelbildlich die
entsprechende Vorbereitung und Durchführung der arbeitsrechtlichen
Erwerberbetreuung übernommen werden.
Für die arbeitsrechtliche
Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen werden insbesondere
folgende Leistungen angeboten:
- Erstellung und Durchführung der arbeitsrechtlichen due diligence mit abschließender Risikoanalyse
- Strategische Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen
- Vermeidung ungewünschter, rechtlicher Konsequenzen des § 613 a BGB
- Erstellung bzw. Analyse von arbeitsrechtlichen Erwerberkonzepten
- Arbeitsrechtliche Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages (Verteilung der Personalkosten, Gestaltung von Haftungspflichten etc.)
- Vollständige Gestaltung und Begleitung bei Übernahmemaßnahmen
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensfusionen (post-merger-integration)