Als besondere Stärke kann in der arbeitsrechtlichen Beratung die
Begleitung und Unterstützung der Insolvenzverwalter bezeichnet werden.
Hierbei gilt es in der Beratung den insolvenzspezifischen
Verfahrensvoraussetzungen und Sondervorschriften Rechnung zu tragen.
Zudem bedarf es oftmals der kurzfristigen Erarbeitung geeigneter
Lösungskonzepte inkl. der Erfassung notwendiger Grundlagen (z. B.
Personalanalyse). Wir sind in der Lage, innerhalb von 24 Stunden ein
bundesweit mobiles Einsatzteam für die arbeitsrechtliche und
personalwirtschaftliche Betreuung bereit zu stellen, welches sich in
der Regel aus interdisziplinär arbeitenden Teams zusammensetzt und vor
Ort praxisorientierte Problemlösungen erarbeitet und umsetzt. Besonders
in diesem Bereich kann auf ein Know-how zurückgegriffen werden, welches
in seiner Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen beispiellos ist.
Nützliche Erfahrungswerte bestehen zudem im Umgang mit den
unterschiedlichsten Modellen des sozialverträglichen Personalabbaus,
wie insbesondere der Nutzung von Transfergesellschaften. Die
Leistungsangebote können sowohl als Komplettbetreuung als auch durch
Einzelmandate in Anspruch genommen werden. Hier kann nach dem Prinzip
eines Baukastens die gewünschte und optimierte Beratung ausgewählt
werden.
Für die arbeitsrechtliche Betreuung und Beratung in Insolvenzverfahren werden exemplarisch folgende Leistungen angeboten:
- Koordinierung und Abwicklung aller Insolvenzgeldsachverhalte inkl. der Frage der Vorfinanzierung
- Übernahme der (Gesamt-)Koordination des Personalbereichs der Insolvenzschuldnerin inkl. der Beratung hinsichtlich der "neuen" Insolvenzsituation und damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten
- Ausarbeitung und Verhandlung der erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.)
- Beratung und Durchführung von Personalabbaumaßnahmen (Massenentlassungsanzeige, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Antragsverfahren vor dem Integrationsamt oder Gewerbeaufsichtsamt, Kündigungen, Freistellungen etc.)
- Outplacement/Vermittlung von der Gestaltung bis zur Umsetzung
- Transfergesellschaften (Auswahl/„beauty-contest“, Überwachung/Kontrolle, Konzeption und Verhandlung der Übertrittsbetriebsvereinbarung)
- Betreuung potentieller Investoren im arbeitsrechtlichen Bereich und zusammenhängende Beratung des Insolvenzverwalters (Vorbereitung und Durchführung der arbeitsrechtlichen due diligence, Mitgestaltung von Erwerberkonzepten als Grundlage für Umstrukturierungsmaßnahmen beim Insolvenzverwalter, Verhandlung und Gestaltung des arbeitsrechtlichen Teils im Kaufvertrag etc.)
