In der klassischen arbeitsrechtlichen Beratung bietet Schultze &
Braun sämtliche Leistungen einer auf Arbeitsrecht ausgerichteten
Spezialkanzlei, verbunden mit den Vorteilen der interdisziplinären
Verzahnung mit Gesellschafts- und Steuerrechtlern, Wirtschaftsprüfern
und nicht zuletzt betrieblichen Praktikern an. Das bundesweite Netzwerk
von Schultze & Braun unterstützt Mandanten in allen
arbeitsrechtlichen Fragen. Die Branchenexpertise erstreckt sich hierbei
auf eine Vielzahl von Sektoren der sogenannten old und new Economy. Die
Rechtsanwälte von Schultze & Braun sind bestrebt, arbeitsrechtliche
Konflikte durch kompetente Beratung, Entwicklung entsprechender
Strategien und deren Umsetzung sowie durch entsprechende
Vertragsgestaltungen im Vorfeld zu vermeiden bzw. außergerichtlich
beizulegen. Teilweise ist der gewünschte Erfolg jedoch häufig erst im
Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung umsetzbar. Schultze &
Braun vertritt seine Mandanten in diesen Fällen in allen Instanzen der
Arbeitsgerichtsbarkeit, unabhängig, ob im individual- oder
kollektivrechtlichen Bereich.
Das Leistungsangebot umfasst exemplarisch:
- Gestaltung und Verhandlung von Formulararbeitsverträgen sowie Individualarbeitsverträgen
- Die Gestaltung von Altersteilzeitregelungen und insolvenzfeste Absicherung
- Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungs-, Abwicklungsverträge etc.)
- Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung
- Sonderkündigungsschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Die Beratung von Geschäftsführern und Vorständen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlich relevanten Haftungsfragen
- Gestaltung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
- Verhandlungen von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Begleitung der arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäftes im Rahmen der Betriebsverfassung
- Die Gestaltung und Verhandlung von Haustarifverträgen und betrieblichen Bündnissen
