Sofern Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist,
stellt sich die Frage nach der Möglichkeit der Sanierung innerhalb oder
außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Aber auch der ständige Wandel der
wirtschaftlichen Gegebenheiten in dem globalen Umfeld führt permanent
zu Anpassungsnotwendigkeiten der bestehenden Abläufe, um von vornherein
eine Krise zu vermeiden. Betriebliche Abläufe sind zu verändern,
Abteilungen werden ausgegliedert und Aufgaben outgesourct, Betriebe
sind zusammenzulegen oder generell neu auszurichten. In einer Vielzahl
von Mandaten haben. Die Berater von Schultze & Braun die
vorbereitenden Maßnahmen, die personellen Konzeptionen und deren
Auswirkungen im Rahmen von Interessenausgleichen und Sozialplänen,
Aufspaltungen, Abspaltungen und Outsourcing-Prozessen gestaltet.
Darüber hinaus ist Schultze & Braun an zahlreichen übertragenden
Sanierungen branchenübergreifend beteiligt gewesen.
Das Leistungsangebot umfasst exemplarisch:
- Beratung und Erstellung von personellen Umstrukturierungs- und Sanierungskonzepten ("sozialverträglicher Personalabbau")
- Betriebsverfassungsrechtliche Begleitung (Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften)
- Konzeption und Veränderung von Vergütungsstrukturen
- Tarifwechsel und Tarifvereinheitlichung
- Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- Sanierungstarifvertrag
- Beratung und Durchführung von Personalabbaumaßnahmen (Massenentlassungsanzeige, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Antragsverfahren vor dem Integrationsamt oder Gewerbeaufsichtsamt, Kündigungen, Freistellungen etc.)
- Umwandlung von Unternehmen
