Insolvenzverwaltung
Unser Hauptanliegen ist die Erhaltung des Unternehmens. Wo immer es wirtschaftlich vertretbar ist, streben wir eine Fortführung des insolventen Unternehmens an. Dies ermöglicht den Gläubigern eine bessere Befriedigung ihrer Forderungen und trägt zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei. Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Betriebswirten und Steuerberatern nimmt aus diesem Grund bei Schultze & Braun einen großen Raum ein.
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Wir gewährleisten dadurch im Rahmen der Insolvenzverwaltung unter anderem die...
  • Erstellung und Überwachung von Planrechnungen für Unternehmensfortführungen
  • Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Lösung komplizierter Buchhaltungsfragen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Anfechtung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer
In Kooperation mit unseren Anwälten aus der insolvenznahen Beratung und der arbeitsrechtlichen Beratung übernehmen wir auch: Einen derzeit wachsenden Bereich unserer Tätigkeit stellt die Zwangsverwaltung von Wohn- und Geschäftsimmobilien dar.