Eröffnungsbeschluss 2012-02-28
RS sonstige Gläubiger mit Forderungsanmeldung 2012-03-01
FAQs Solar Millennium AG english 2012-01-10 (PDF)
Pressemitteilung vom 2012-03-26
Press release 2012-03-21
Pressemitteilung vom 2012-03-21
Press release 2012-02-28
Pressemitteilung vom 2012-02-28
Press release 2012-02-03
Pressemitteilung vom 2012-02-03
Press release 2012-01-05
Pressemitteilung vom 2012-01-05
Pressemitteilung vom 2011-12-22
Fragen & Antworten zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 28. Februar 2012 eröffnet. Der Beschluss ist auf der Homepage des Insolvenzverwalters (siehe oben) veröffentlicht.
2. Sind auch die Tochterunternehmen vom Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezieht sich derzeit nur auf die Muttergesellschaft, also auf die Solar Millennium AG. Die Tochtergesellschaften sind rechtlich eigenständig und daher nicht unmittelbar vom Insolvenzverfahren betroffen. Sie arbeiten operativ weiter. Bislang musste lediglich bei der Tochtergesellschaft H2 Herten GmbH ein weiterer Insolvenzantrag gestellt werden.Inwiefern der Insolvenzantrag der Solar Millennium AG Auswirkungen auf andere Tochtergesellschaften hat, ist Teil der Prüfung durch den Insolvenzverwalter und des Managements der Tochtergesellschaften.
3. Was passiert mit den geplanten und im Bau befindlichen Projekten?
Der Insolvenzverwalter führt die im Insolvenzeröffnungsverfahren aufgenommenen Verhandlungen fort.
Bei im Bau befindlichen Kraftwerksprojekten prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit es möglich ist, diese wie geplant fertig zu stellen. Zu den Projekten in USA konnte bereits ein Investor gefunden werden, mit dem die Umsetzung des Vertrages im März 2012 erfolgen soll.
4. Wie ist der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens?
Der Eröffnungsbeschluss wurde an die bekannten Gläubiger zugestellt. Gleichzeitig werden den Gläubigern die Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt. Die Forderungsanmeldungen sollen bis 20. März 2012 an den Insolvenzverwalter zurück gesandt werden. Die weiteren Termine im Verfahren ergeben sich aus dem Eröffnungsbeschluss.
5. Ist Solar Millennium noch handlungsfähig?
Der Insolvenzverwalter führt nun unter Einbeziehung des Managements der Gesellschaft die Geschäfte. Das Unternehmen ist somit handlungs- und entscheidungsfähig.
6. Ich bin der Meinung, ich habe Ansprüche gegenüber der Gesellschaft. Wo und wann kann ich diese geltend machen?
Forderungen gegen die Gesellschaft müssen nun beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Hierzu erhalten die dem Insolvenzverwalter bekannten Gläubiger ein Rundschreiben mit Unterlagen zur Forderungsanmeldung. Dieses wurde zwischenzeitlich versandt. Gläubiger, die bis zum 15. März 2012 kein Rundschreiben erhalten haben, sind gebeten, ihre Forderung unter Verwendung des auf der Homepage des Insolvenzverwalters (siehe oben) veröffentlichten Anmeldeformulars anzumelden. Die Gläubiger der Anleihen 4 bis 8 sind jedoch gebeten, zunächst abzuwarten, ob Ihnen ein vorbereitetes Anmeldeformular zugesandt wird, da die Verwendung dieses Anmeldeformulars die weitere Bearbeitung der Anmeldung erheblich vereinfacht und beschleunigt.
- Was passiert mit meinen Fondsanteilen?
- Was passiert mit meinen Aktien?
- Was passiert mit Anleihegeldern?
- Welche Fristen muss ich, um meine Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden?
Das Insolvenzgericht hat die Frist zur Anmeldung der Forderungen bestimmt bis zum 20. März 2012. Innerhalb dieser Frist sollten die Gläubiger ihre Forderungen anmelden, damit eine beschleunigte Bearbeitung möglich ist. Bei dieser Frist handelt es sich zwar nicht um eine Ausschlussfrist, das heißt Anmeldungen sind grundsätzlich auch nach Fristablauf möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die nachträgliche Anmeldung von Forderungen zum einen die Verfahrensabläufe verzögern und zum anderen für die Prüfung von nachträglichen Anmeldungen eine Gebühr durch das Insolvenzgericht in Höhe von 15 € pro Anmeldung erhoben werden kann.
- Inwieweit kann ich meine Zinsansprüche einfordern?
Die bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Zinsansprüche können mit der Anleihe-Forderung angemeldet werden. Für die Gläubiger der Anleihen 4 bis 8 wurden die Zinsen in den vorbereiteten Anmeldeformularen bereits ausgerechnet. Die ab Insolvenzeröffnung laufenden Zinsen können nur dann als nachrangige Insolvenzforderungen angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht hierzu auffordert (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Diese Aufforderung zur Anmeldung der nachrangigen Forderungen ist nicht erfolgt, da nicht zu erwarten ist, dass auf nachrangige Forderungen Zahlungen geleistet werden können.
- Muß ich meine Forderungsanmeldung doppelt einreichen?
Bitte verwenden Sie das vom Insolvenzverwalter vorbereitete Anmeldeformular . Dieses müssen Sie nur in einfacher Ausfertigung einreichen. Sofern Sie Ihre Anmeldung unter Verwendung des neutralen Formulars selbst erstellen, bitten wir um Zusendung in zweifacher Ausfertigung.
- Welche Nachweise muß ich mit der Forderungsanmeldung vorlegen?
Zum Nachweis der Gläubigereigenschaft muss ein Depotauszug zum Stichtag 28. Februar 2012 vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass derjenige, der die Forderung anmeldet, Inhaber der Anleihe ist. Dieser Nachweise ist zwingend erforderlich, da es nur anhand dieses Depotauszuges möglich ist, zu überprüfen, ob der/die Anmeldende auch tatsächlich Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO ist.
Sollte das Depotführende Institut nicht in der Lage sein, einen stichtagsbezogenen Depotauszug zu erteilen, kann auch eine Bestätigung des depotführenden Instituts vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass zum Stichtag 28. Februar 2012 entsprechende Anleihen vom Depotinhaber gehalten werden (der Name des Depotinhaber, die Wertpapierkennung und der jeweilige Nominalanlagebetrag muss sich aus der Bestätigung eindeutig ergeben). Weiterhin kann Alternativ zum stichtagsbezogenen Depotauszug auch ein Depotauszug vorgelegt werden, de einen längeren Zeitraum erfasst, aus dem aber ersichtlich ist, dass die Anleihe, aus der Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden, am 28. Februar 2012 noch in diesem Depot geführt werden.
- Was ist, wenn der Name des angeschriebene Erstzeichners nicht mit dem Depotinhaber übereinstimmt?
Es sind Gestaltungen denkbar, bei denen A eine Anleihe gezeichnet hat, diese aber nicht in seinem eigenen Depot verwahrt wird, sondern im Depot des B.
In dieser Konstellation ist zu unterscheiden, ob entweder die Anleihe vom A auf den B übertragen wurden (Beispiel: Der Opa A schenkt seinem Enkel B die Anleihe), dann ist Gläubiger tatsächlich B, auf den auch das Depot geführt wird. In diesem Fall bitten wir darum, in den vorbereiteten Anmeldeformularen im Änderungsfeld den neuen Gläubiger einzutragen, von diesem den Depotauszug beizufügen und die Anmeldung von ihm unterzeichnet zurück zu senden.
In der zweiten Alternative wollte A selbst Gläubiger bleiben und hat lediglich die Anleihe zur Verwahrung in das andere Depot gelegt, der Depotinhaber B hält die Anleihe „treuhänderisch“ für den A. In diesem Fall ist A nach wie vor Gläubiger, das vorbereitete Anmeldeformular ist nicht zu ändern, es ist lediglich neben dem Depotauszug des B eine Bestätigung des B vorzulegen, woraus sich ergibt, dass B tatsächlich nicht selbst Ansprüche aus der Anleihe geltend macht, sondern diese nur für B hält.
- Welchen Rang haben meine Anleihe-Anteile im Vergleich zu anderen Forderungen?
- Soll ich einen rechtlichen Vertreter bzw. „Aktionärsschützer“ mit einbeziehen? Ist es notwendig, sich einer Schutzgemeinschaft anzuschließen?
- Wird es eine Gläubigerversammlung für alle Gläubiger geben? Wie und wann werden die Gläubiger informiert?
Weitere Informationen über den Verfahrensfortgang werden nach dem Berichtstermin auf Homepage (siehe oben) in einem für die Gläubiger zugänglichen Bereich (Gläubigerinformationssystem GIS) veröffentlicht.
Wurde ein Gläubigerausschuss gebildet? Wie viele und welche Personen gehören diesem ang?
Das Insolvenzgericht hat mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen vorl. Gläubigerausschuss bestellt. Der endgültige Gläubigerausschuss wird von den Gläubigern im Berichtsermin gewählt.
7. Voraussetzung zur Teilnahme am Termin zur Wahl des gemeinsamen Vertreters am
15. Mai 2012
Bitte beachten Sie, dass Anleihegläubiger, die am Termin zur Wahl des gemeinsamen Vertreters teilnehmen möchten, nachweisen müssen, dass sie an diesem Tag noch Inhaber der Anleihe sind.
Hierzu benötigen Sie eine sogenannte Sperrbescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes, aus der sich zum einen ergibt, dass der Anleihegläubiger, der am 15. Mai 2012 am Termin teilnimmt, Inhaber der Anleihe ist und mit dem zum anderen bestätigt wird, dass über diesen Bestand bis nach Beendigung des Termins vom 15. Mai 2012 nicht verfügt wird. Eine solche Sperrbescheinigung wird auf Antrag erteilt, verschiedene Kreditinstitute bieten die Möglichkeit an, eine solche Sperrbescheinigung oder auch Hinterlegungsbescheinigung online zu beantragen. Bitte setzen Sie sich bei Rückfragen mit Ihrem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung.
Bitte senden Sie eine Kopie dieser Bescheinigung bis zum 4. Mai 2012 an den Insolvenzverwalter unter der Anschrift:
RA Volker Böhm
als IV der SM AG
Eisenbahnstraße 19-23
77855 Achern
und bringen das Original dieser Bescheinigung zum Termin mit.
Gläubiger der Anleihe 8 (Wertpapierkennung: ISIN DE000A1H3K23) müssen die entsprechende Sperrbescheinigung / Hinterlegungsbescheinigung gemeinsam mit der Anmeldung zur Teilnahme am Termin zu Wahl des gemeinsamen Vertreters spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung (= 11. Mai 2012) beim Insolvenzverwalter einreichen (maßgeblich Posteingang). Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, kann dem Anleihegläubiger die Teilnahme an der Sitzung nicht gestattet werden.
Sollten Sie einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Termin zur Wahl des gemeinsamen Vertreters beauftragen/beauftragt haben, überlassen Sie bitte ihm neben der Vollmacht auch die Sperrbescheinigung.
Wir bitten um Verständnis, dass Einzelauskünfte zum Verfahrensstand nicht erteilt und Detailinformationen zu den Einzelprojekten derzeit noch nicht veröffentlicht werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kontakt für Presseanfragen:
Mail: Presse@schubra.de, Telefon: 0179/1009080
Kontakt für Fonds- und Anleihenzeichner:
Telefon Solar Millennium Invest AG: 09131/9409-400

