- Sie wollen wissen, welche Möglichkeiten sich für Sie aus der
Beteiligung an einem Insolvenzverfahren eines im Ausland befindlichen
Tochterunternehmens ergeben?
- Oder wollen Sie
Umstrukturierungsmaßnahmen eines im Ausland ansässigen, verbundenen
Unternehmens betreiben oder sich darauf einstellen?
Schultze & Braun verfügt über ein weites Netzwerk von Kollegen und
sachkundigen Mitarbeitern auf der ganzen Welt und kann auf Fragen des
ausländischen Insolvenzrechts eingehen, gleichgültig, ob es sich um ein
Verfahren nach Chapter 11 in den Vereinigten Staaten, um das
Australische „insolvency trading“, das japanische „Civil Rehabilitation
Law“ oder das Insolvenz- und Sanierungsrecht innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft handelt. Bezüglich englischen und französischen Fragen,
stehen wir Ihnen direkt mit unseren doppelt qualifizierten
Rechtsanwälten zur Verfügung.