Sie
werden festgestellt haben, dass wir im Vorwort unseres Newsletters von
gestern versäumt haben, den Link zu den Entschließungen auf der
Homepage des BAKinso (Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte) zu nennen.
Diesen Link möchten wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten. Er
lautet:
http://www.bakinso.de/default.php?d=informationen&s_id=13&sub=Hier
finden Sie die Vorlagen des BAKinso, zum einen über die Grundsätze der
Gutachtenerstellung im Insolvenzeröffnungsverfahren bei
Unternehmensinsolvenzen und zum anderen über die
Schlussrechnungsprüfung durch die Insolvenzgerichte. Ergänzt wurden
diese um eine weitere Entschließung zu den Ergebnissen der so genannten
„Uhlenbruck-Kommission“, die auf der Tagung vom 05.11./06.11.2007 an
den Vorstand und Beirat in Auftrag gegeben worden war. Der BAKinso
begrüßt die Empfehlungen und schließt sich ihnen erfreulicherweise
weitgehend an.
Wir wünschen unseren Lesern schöne Weihnachtsfeiertage und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr!
Rechtsanwalt Thomas Kind, Fachanwalt für Insolvenzrecht