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Nachtrag
Sie werden festgestellt haben, dass wir im Vorwort unseres Newsletters von gestern versäumt haben, den Link zu den Entschließungen auf der Homepage des BAKinso (Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte) zu nennen. Diesen Link möchten wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten. Er lautet:
http://www.bakinso.de/default.php?d=informationen&s_id=13&sub=
Hier finden Sie die Vorlagen des BAKinso, zum einen über die Grundsätze der Gutachtenerstellung im Insolvenzeröffnungsverfahren bei Unternehmensinsolvenzen und zum anderen über die Schlussrechnungsprüfung durch die Insolvenzgerichte. Ergänzt wurden diese um eine weitere Entschließung zu den Ergebnissen der so genannten „Uhlenbruck-Kommission“, die auf der Tagung vom 05.11./06.11.2007 an den Vorstand und Beirat in Auftrag gegeben worden war. Der BAKinso begrüßt die Empfehlungen und schließt sich ihnen erfreulicherweise weitgehend an.

Wir wünschen unseren Lesern schöne Weihnachtsfeiertage und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr!

Rechtsanwalt Thomas Kind, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Schultze & Braun
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