Im Mittelpunkt der Reform steht das erst zum 1. Januar 2006 eingeführte
präventive Verfahren der so genannten „Procédure de sauvegarde“
(Verfahren zum Erhalt des Unternehmens). Dieses vorbeugende Verfahren,
Kernstück des „Gesetzes zum Erhalt von Unternehmen“, sollte es der
Leitung angeschlagener Unternehmen ermöglichen, bereits in einem
Frühstadium der Krise rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
In der Praxis wurden in den Jahren 2006 und 2007 lediglich cirka 1.000 solcher Verfahren eröffnet, sehr viel weniger, als vom französischen Gesetzgeber erhofft.
Erklärtes Hauptziel der zum 15. Februar 2009 in Kraft getretenen Verordnung ist es daher, die Attraktivität der „Procédure de sauvegarde“ zu steigern und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Der französische Verordnungsgeber beschränkte sich dabei jedoch nicht auf die Überarbeitung dieses präventiven Verfahrens, sondern er modifizierte auch die übrigen Verfahrensarten.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen der „Procédure de sauvegarde“ dargestellt werden, sowie Neuregelungen, die gerade für ausländische Gläubiger in einem französischen Insolvenzverfahren von Bedeutung sein könnten.
Weitere Informationen:
1. Reform der „Procédure de sauvegarde“
2. Änderungen der Regelungen zu Gläubigerausschüssen
3. Folgen einer verspäteten Forderungsanmeldung
4. Behandlung von laufenden Verträgen
5. Die Behandlung der Sicherungstreuhand im Insolvenzverfahren
In der Praxis wurden in den Jahren 2006 und 2007 lediglich cirka 1.000 solcher Verfahren eröffnet, sehr viel weniger, als vom französischen Gesetzgeber erhofft.
Erklärtes Hauptziel der zum 15. Februar 2009 in Kraft getretenen Verordnung ist es daher, die Attraktivität der „Procédure de sauvegarde“ zu steigern und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Der französische Verordnungsgeber beschränkte sich dabei jedoch nicht auf die Überarbeitung dieses präventiven Verfahrens, sondern er modifizierte auch die übrigen Verfahrensarten.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen der „Procédure de sauvegarde“ dargestellt werden, sowie Neuregelungen, die gerade für ausländische Gläubiger in einem französischen Insolvenzverfahren von Bedeutung sein könnten.
Weitere Informationen:
1. Reform der „Procédure de sauvegarde“
2. Änderungen der Regelungen zu Gläubigerausschüssen
3. Folgen einer verspäteten Forderungsanmeldung
4. Behandlung von laufenden Verträgen
5. Die Behandlung der Sicherungstreuhand im Insolvenzverfahren