Sollten Darstellungsprobleme beim Betrachten dieses Newsletters in Ihrem E-Mail Programm auftreten, klicken Sie hier.
Frankreich reformiert erneut sein Insolvenzrecht
Weniger als drei Jahre nach Inkrafttreten des „Gesetzes zum Erhalt von Unternehmen“ (loi de sauvegarde des entreprises) reformiert Frankreich erneut sein Insolvenzrecht. Mit Verordnung Nr. 2008-1345 vom 18. Dezember 2008 werden in 174 Artikeln die in das französische Handelsgesetzbuch (code de commerce) inkorporierten Vorschriften des Insolvenzrechts modifiziert. Die französische Regierung erließ diese Verordnung aufgrund einer im „Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft“ (loi de modernisation de l’économie) vom 4. August 2008 vom Parlament erteilten Ermächtigung. Die Verordnung trat am 15. Februar 2009 in Kraft und ist auf ab diesem Datum eröffnete Verfahren anzuwenden.

Ellen Delzant
Rechtsanwältin
Avocate au Barreau de Strasbourg


Ellen Delzant
Im Mittelpunkt der Reform steht das erst zum 1. Januar 2006 eingeführte präventive Verfahren der so genannten „Procédure de sauvegarde“ (Verfahren zum Erhalt des Unternehmens). Dieses vorbeugende Verfahren, Kernstück des „Gesetzes zum Erhalt von Unternehmen“, sollte es der Leitung angeschlagener Unternehmen ermöglichen, bereits in einem Frühstadium der Krise rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

In der Praxis wurden in den Jahren 2006 und 2007 lediglich cirka 1.000 solcher Verfahren eröffnet, sehr viel weniger, als vom französischen Gesetzgeber erhofft.

Erklärtes Hauptziel der zum 15. Februar 2009 in Kraft getretenen Verordnung ist es daher, die Attraktivität der „Procédure de sauvegarde“ zu steigern und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Der französische Verordnungsgeber beschränkte sich dabei jedoch nicht auf die Überarbeitung dieses präventiven Verfahrens, sondern er modifizierte auch die übrigen Verfahrensarten.

Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen der „Procédure de sauvegarde“ dargestellt werden, sowie Neuregelungen, die gerade für ausländische Gläubiger in einem französischen Insolvenzverfahren von Bedeutung sein könnten.

Weitere Informationen:


1.    Reform der „Procédure de sauvegarde“

2.    Änderungen der Regelungen zu Gläubigerausschüssen

3.    Folgen einer verspäteten Forderungsanmeldung

4.    Behandlung von laufenden Verträgen

5.    Die Behandlung der Sicherungstreuhand im Insolvenzverfahren
Impressum
Herausgeber
Deutschland
Schultze & Braun GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Eisenbahnstr. 19-23,
77855 Achern
Tel.: +49 (0)7841/708-0
Fax: +49 (0)7841/708-301
Kontakt: Kontaktformular, Internet: www.schubra.de

Frankreich
Schultze & Braun GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Tour Sébastopol – 3, quai Kléber
67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0)3 88 23 70 53
Fax. : +33 (0)3 88 23 71 21

Redaktion
RAin Ronja Sebode, Schultze & Braun GmbH,
Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern/Deutschland.
Tel.: +49 (0) 7841/708-0
Fax : +33 (0)3 88 23 71 21
E-Mail: RSebode@schubra.de