2010-03-30 Kago-Kamine-Kachelofen GmbH & Co - Deutsche Wärmesysteme KG

Kago: Insolvenzverwalter geht gegen Qualitätsmängel vor


Postbauer-Heng. Im Zuge des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Kago-Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens, Volker Böhm von Schultze & Braun, umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Böhm hat die Auslieferung des Kaminofens „Königstein“ sowie des vergleichbaren Bausatzes „Cäsar“ unmittelbar nach Bekanntgabe der Vorwürfe vorsorglich gestoppt.

Beide Produkte werden jetzt von einem externen Sachverständigen geprüft. Die Auslieferung wird erst wieder aufgenommen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Produkte keine Sicherheitsrisiken mehr aufweisen. Zudem werden die Aufbauanleitungen überarbeitet. Ergänzend werden alle Kunden, die solche Bausätze bereits erhalten haben, schriftlich über die aufgetretenen Qualitätsmängel sowie über Möglichkeiten der nachträglichen, sachgemäßen Befestigung informiert.

Im zugrunde liegenden Fall war im Juni 2009 ein sieben Jahre altes Mädchen von einem Bauteil erschlagen worden, das sich von einem als Bausatz gelieferten und vom Kunden selbst installierten Kamin gelöst hatte. Das Bauteil war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dafür neben dem Kunden zwei Kago-Mitarbeiter verantwortlich zu machen sind. Es seien sowohl ein ungeeigneter Kleber als auch eine ungenaue Aufbauanleitung mitgeliefert worden. Gleich nach diesem Unfall hatte die Firma Kago allerdings die Bausätze bereits überarbeitet. Die Maßnahmen Böhms sollen jetzt u.a. sicher stellen, dass auch bei ähnlichen Produkten kein Risiko besteht.

Einem der beiden beschuldigten Kago-Mitarbeiter hatte Böhm bereits Anfang März fristlos gekündigt. Der Grund: Dieser hatte nach dem Bekanntwerden der Strafanzeige nach Aussage einer Mitarbeiterin versucht, diese zu einer gerichtlichen Falschaussage zu bewegen, um sich zu entlasten. Zudem wirft Böhm diesem Mitarbeiter vor, Zertifikate zur Sicherung der Produktqualität gefälscht zu haben. Der zweite beschuldigte leitende Mitarbeiter ist noch im Unternehmen. Hier will der Insolvenzverwalter den Verlauf der Ermittlungen abwarten.

Böhm hat den Strafverfolgungsbehörden seine umfassende Unterstützung bei der Aufklärung der vorliegenden Vorwürfe zugesagt. Böhm bittet jedoch um Verständnis dafür, dass er mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen keine weiteren Informationen an die Öffentlichkeit geben kann.

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