Neben der so genannten Regelabwicklung in Insolvenzverfahren gibt es
auch die Möglichkeit das Insolvenzverfahren über einen Insolvenzplan zu
beenden.
Der Unternehmer erhält mit dem
Insolvenzplan die Chance, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern,
insbesondere über den Erhalt seines Unternehmens oder jede sonst
denkbare alternative Insolvenzbewältigung zu treffen. Eine Verwertung
des Unternehmens mit anschließender Erlösauskehr an die Gläubiger kann
dadurch vermieden werden. Aber auch für die Gläubiger ist ein
Insolvenzplan oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung als es die
Verwertung des Schuldnervermögens in Rahmen der Regelabwicklung wäre.
Einen solchen Insolvenzplan können sowohl der Schuldner als auch der Insolvenzverwalter vorlegen. Gläubiger sind hierzu nur mittelbar berechtigt: Sie müssen im Rahmen einer Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter entsprechend beauftragen.
Bei der Abwägung der Chancen und Risiken eines Insolvenzplanverfahrens sowohl für den Schuldner, Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger blickt Schultze & Braun auf über 30-jährige Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung zurück und bietet die folgenden Leistungen an:
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüren zum Insolvenzplanverfahren.
Einen solchen Insolvenzplan können sowohl der Schuldner als auch der Insolvenzverwalter vorlegen. Gläubiger sind hierzu nur mittelbar berechtigt: Sie müssen im Rahmen einer Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter entsprechend beauftragen.
Bei der Abwägung der Chancen und Risiken eines Insolvenzplanverfahrens sowohl für den Schuldner, Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger blickt Schultze & Braun auf über 30-jährige Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung zurück und bietet die folgenden Leistungen an:
- Entwurf von Insolvenzplänen im Auftrag sanierungsfähiger Unternehmen und
- Prüfung von Insolvenzplänen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüren zum Insolvenzplanverfahren.
