Sanierungs- und Insolvenzarbeitsrecht
Das Spektrum der arbeitsrechtlichen Beratung reicht von der Erstellung eines Abmahnungsschreibens bis zur Komplettberatung bei Personalmaßnahmen unter Ausarbeitung personalwirtschaftlicher Konzepte und deren Umsetzung. Der Mandantenstamm umfasst die gesamte Spannbreite vom Kleinbetrieb bis zum Konzernunternehmen mit vielen tausend Mitarbeitern.
Die Beratung bezüglich arbeitsrechtlicher Fragestellungen von Unternehmen in der Krise oder die Beratung im Insolvenzverfahren gehören aus der Positionierung von Schultze & Braun als einer der Marktführer im Bereich der Insolvenzberatung zu den Tätigkeitsgebieten, in denen Schultze & Braun über besonderes Know-how verfügt. Im Einzelnen wird in den folgenden Bereichen beraten: .

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zum Arbeitsrecht.