Internationale Steuerberatung

Die Wirtschaft in Deutschland ist international immer stärker vernetzt. Kaum noch gibt es Unternehmen, die nicht über Geschäftsbeziehungen ins europäische oder außereuropäische Ausland verfügen. Mit der fortschreitenden Globalisierung wachsen aber auch die Herausforderungen, denen sich Unternehmen bei internationalen Sachverhalten gegenübersehen.


Überblick

Doppelbesteuerungen und unerwünschte Steuerfolgen vermeiden

Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder es noch werden möchten, sehen sich schnell mit vielfältigen steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, z.B. in welchem Land eigentlich die Einkünfte versteuert werden müssen. Das Problem: Die Steuersysteme sehen in der Regel sowohl das Welteinkommensprinzip als auch das Quellenstaatsprinzip vor. Damit sind international tätige Unternehmen mit ihren weltweiten Einkünften in ihrem Heimatland insgesamt, und gleichzeitig mit den im Ausland erzielten Einkünften in diesem jeweiligen Land beschränkt steuerpflichtig. Kurzum: Sie müssen dieselben Einkünfte mitunter in mehreren Staaten versteuern.

Um eine solche mehrfache Besteuerung der Einkünfte zu verhindern, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den Rang eines völkerrechtlichen Vertrags haben. Darin wird geregelt, welcher Staat bei welcher unternehmerischen Tätigkeit die Einkünfte des Unternehmens besteuert und wie eine Doppelbesteuerung unterbunden wird. Um unerwünschte und unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden, sollten Sie diese Regeln unbedingt kennen.

Besteuerung von Betriebsstätten

Schon bei dem Begriff der „Betriebsstätte“ gibt es Unterschiede in den Definitionen. Als Faustregel kann aber gelten, dass Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen und Produktionsstätten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, als Betriebsstätten gelten. Für die Besteuerung dieser Betriebsstätten muss bestimmt werden, welcher Anteil des gesamten Unternehmensgewinns in dem Land, in dem sich die Betriebsstätte befindet, auch in diesem Land versteuert werden muss. Hierzu müssen Betriebsstätten rechtzeitig erkannt und in diesem Zusammenhang die internationalen Besteuerungsregeln beherrscht werden.

Erstellung von Steuererklärungen mit grenzüberschreitendem Bezug

Die höchst unterschiedlichen Steuersysteme der einzelnen Staaten machen es Unternehmen nicht leicht, ihren steuerlichen Pflichten immer vollumfänglich nachzukommen. Es besteht immer die Gefahr, dass etwas übersehen oder falsch eingeordnet wurde. Das kann nicht nur zu ungeplanten Nachzahlungen, sondern auch zu Strafzahlungen führen. Daher ist es wichtig, in den betroffenen Ländern gut aufeinander abgestimmte Steuererklärungen abzugeben. Dabei ist die genaue Zuordnung von Einkünften in verschiedenen Ländern von entscheidender Bedeutung.

Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Gerade wenn Unternehmen über Ländergrenzen hinweg tätig sind, bleibt es nicht aus, dass Beschäftigte vorübergehend Aufgaben in anderen Ländern übernehmen müssen. Schnell handelt es sich dann um eine Entsendung ins Ausland, bei der der ausländische Rechtsrahmen beachtet werden muss. Bei einer Entsendung sind nicht nur arbeitsrechtliche und bürokratische Aspekte zu berücksichtigen und umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Auch steuerliche Themen gibt es in diesem Zusammenhang zuhauf. Besonders wichtig ist dabei, in welchem Land der entsendete Beschäftigte steuerliche Pflichten zu erfüllen hat. Und damit in der Regel auch, welche Steuern der Arbeitgeber einbehalten und im Ausland abführen muss.

Verrechnungspreise und deren Dokumentation

Internationale Unternehmensgruppen verfügen in der Regel über diverse Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen im Ausland. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen diesen Unternehmen ist dann auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes zu verrechnen. Die Unternehmen müssen danach mit dem Preis abrechnen, den fremde Dritte miteinander vereinbart hätten. Diese Preise sind nicht immer leicht zu bestimmen, und nicht selten gibt es unterschiedliche Methoden, einen Verrechnungspreis festzulegen. Weil diese Preise einen maßgeblichen Einfluss auf die Gewinne im jeweiligen Land und damit auf die Höhe der in diesem Land zu zahlenden Steuern haben, stehen Verrechnungspreise immer im Fokus der Steuerbehörden. Unternehmen sollten daher immer gut begründen können, wie ein einzelner Verrechnungspreis konkret zustande gekommen ist. Daher ist es unabdingbar, genau dies lückenlos zu dokumentieren und bei entsprechenden Nachfragen den Steuerbehörden die Dokumentation zur Verfügung stellen zu können.

Expertise

Internationale Steuerberatung mit Schultze & Braun

Die steuerrechtlichen Anforderungen an Unternehmen, die über Grenzen hinweg tätig sind, sind enorm. Gut, wenn man international erfahrene Steuerberater an seiner Seite hat, auf die man sich verlassen kann. Schultze & Braun berät und unterstützt Mandanten bei internationalen Sachverhalten, klärt juristische Fragen und sorgt damit für die notwendige Planungssicherheit bei grenzüberschreitenden Themen. Unsere Experten verfügen über weitreichende Netzwerke vor Ort. So können bei Bedarf lokale Experten hinzugezogen werden. Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit bilden Frankreich, die Schweiz und Italien.

In welchen Ländern dürfen wir für Sie tätig werden?

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Perspektiven über Grenzen hinweg

Die steuerrechtlichen Anforderungen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit im Ausland sind vielfältig. Mit unseren erfahrenen Steuerberatern an Ihrer Seite können Sie sich um Ihr Unternehmen kümmern und wir sorgen für die Planungssicherheit. Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit bilden Frankreich, die Schweiz und Italien.

Mario Schnurr
Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (BA), MBA (International Taxation)

 

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