Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil

03. April 2024 Blog Steuerberatung

Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Die Finanzverwaltung erkennt eine Steuerbefreiung darüber hinaus auch an, wenn der Eigentümer die Wohnung seinem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat, (unentgeltlich) zur alleinigen Nutzung zu Wohnzwecken überlässt. Eine Mitnutzung der Wohnung z. B. durch den geschiedenen Ehepartner erfüllt jedoch nicht die Voraussetzung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Wie der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt hat, kommt eine Befreiung von der Besteuerung ebenfalls nicht in Betracht, wenn andere (auch unterhaltsberechtigte) Angehörige die Wohnung genutzt haben.

Im Streitfall erwarben die Eheleute eine Eigentumswohnung, die sie ihrer (Schwieger-)Mutter unentgeltlich zur Nutzung zu Wohnzwecken überließen. Nach deren Ableben veräußerten die Eheleute die Wohnung innerhalb der 10-Jahres-Frist.

Der Bundesfinanzhof hat im vorliegenden Fall entschieden, dass die Überlassung der Wohnung an die (Schwieger-)Mutter nicht zu einer Ausnahme von der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Dem Eigentümer der Wohnung – so das Gericht – könne keine mittelbare Nutzung zu Wohnzwecken durch die Überlassung der Eigentumswohnung an die Mutter zugerechnet werden. Danach liegt keine Befreiung von der Besteuerung vor, sodass ein eventueller Gewinn aus dem Verkauf der Eigentumswohnung als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern ist.

Petra Köninger

arbeitet seit 2016 als Steuerberaterin bei Schultze & Braun in Achern (Ortenau). Besonders beschäftigt sie sich mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Sie startete ihre Karriere als Auszubildende zur Steuerfachangestellten bei Schultze & Braun und schloss ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ab.